Onlinedienst: Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)
Wenn Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für eigene Interessen oder gewerbliche Aktivitäten in Anspruch genommen werden sollen, wird hierfür eine Sondernutzungserlaubnis benötigt, die online beantragt werden kann.
Der Antrag gelangt an das staatliche Bauamt und wird dort entsprechend weiterbearbeitet. In bestimmten Fällen einer Sondernutzung gibt es nähere Hinweise z. B. zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
Die Antragstellung erfolgt abhängig von der Art der Sondernutzung vollständig online. Ggf. müssen Anlagen als Dateien im PDF-Format hochgeladen werden.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-Antrag