Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen (Wohnsitz)
2025-06-12T15:02:59+02:00Zuständig: Stadt Aschaffenburg Wenn jemand in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung aufgenommen wird, muss er sich nicht ummelden, solange er noch an einer anderen Adresse in Deutschland gemeldet ist. Anders ist es, wenn der Aufenthalt dauerhaft ist. Dann muss sich die Person innerhalb [...]