Onlinedienst: Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um eine Immobilie in einzelne voneinander getrennte Wohneinheiten mit jeweils eigenem Zugang aufzuteilen. Ausgestellt wird die Bescheinigung durch die Baubehörde.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen die Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Aufteilung ihrer Immobilie in Eigentumswohnungen. Innerhalb eines Gebäudes erfolgt die bauliche Trennung durch die Decken und Wände der jeweiligen Wohnung (Abgeschlossenheit). Jede als abgeschlossen geltende Wohneinheit muss über einen eigenen abschließbaren Zugang, eine Küche und ein Badezimmer verfügen.

Zuständig: Stadt Aschaffenburg
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