Onlinedienst: Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten

Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

Mit dem Auskunftsrecht garantiert Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.

Bürger*innen können online ihr Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO geltend machen (z. B. eine Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen). Zur Anmeldung ist eine BayernID mit Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte nötig.

Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-Antrag