Online-Dienste umfassen unterschiedliche Services, die online von überall verfügbar sind. Behördengänge können bequem online erledigt werden.
Dazu gehören zum Beispiel die Beantragung von Dokumenten oder Zertifikaten, das Einreichen von Anträgen oder Formularen, die Terminvereinbarung oder die Kommunikation mit der Behörde.
Die folgende Online-Dienste werden Ihnen von der Stadt Aschaffenburg angeboten.
Filter nach Kategorien:
- Alle
- Allgemeine Ordnung
- Arbeit und Beruf
- Ausweise und Dokumente
- Bildung, Aus- und Fortbildung & Studium
- Familie, Kinder, Jugend & Partnerschaften
- Gesellschaft und Politik
- Gesundheit und Vorsorge
- Gewerbe
- Kultur und Freizeit
- Leben mit Einschränkungen
- Mobilität
- Natur & Umwelt
- Notlagen und Opferhilfen
- Sprengstoff- & Waffenrecht
- Sterbefall, Erbschaft und Testament
- Wohnen, Bauen und Umzug
- Zuwanderung, Migration und Staatsangehörigkeit
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Nach § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bedürfen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen zu erteilen.
Das Formular zur Beantragung einer Erlaubnis der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 54 KrWG kann Schritt für Schritt elektronisch ausfüllt und anschließend an die zuständige Behörde übersendt werden. Dem Antrag müssen Unterlagen beigefügt werden. Diese sollten in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB bereitgehalten werden. Der Antrag muss abschließend qualifiziert elektronisch signiert werden. Hierzu kann z. B. die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte und der dort verwandte Kartenleser eingesetzt werden.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragSammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, es sei denn, der Betrieb verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1. Die zuständige Behörde bestätigt dem Anzeigenden unverzüglich schriftlich den Eingang der Anzeige. Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Anzeigende seinen Hauptsitz hat.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Allgemeine Informationen zu Altlasten können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, abgerufen werden. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen ist Kreisverwaltungsbehörde zuständig.
ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und DatenInformationsSystem
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei der Stadt Aschaffenburg vornehmen.
Der § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung verbietet das Führen Lastkraftwagen (LKWs) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhängern hinter LKWs an Sonn- und Feiertagen zwischen Mitternacht und 22 Uhr.
LKWs, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen aufweisen, oder Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen während der Ferienzeit nicht geführt werden, sofern sie gewerblich Güter transportieren. Das Ferienfahrverbot besteht gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung an allen Samstagen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. August eines Jahres in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Wenn Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragt werden. Dieser Antrag kann online erstellt werden.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt und Stiftsarchiv der Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Agentur für Arbeit Aschaffenburg, Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt- und Stiftsarchiv der Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Menschen aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis online beantragen. Das Online-Verfahren ist auch in den Sprachen Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Agentur für Arbeit Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Studentenwerk Würzburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Bundesamt für Justiz
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Mit dem Auskunftsrecht garantiert Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.
Bürger*innen können online ihr Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO geltend machen (z. B. eine Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen). Zur Anmeldung ist eine BayernID mit Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte nötig.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zur StatusabfrageDer Antrag auf Leistungen nach dem BAföG für Auslandsaufenthalte in dem Land Österreich kann online gestellt werden. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, sind Förederungen möglich für:
- High School-Besuch
- Auslandspraktikum
- Auslandsstudium
Zuständig: Landeshauptstadt München
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Hier können online Fragen oder Beschwerden an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde gerichtet werden. Anonyme Beschwerden bitten wir auf anderem Wege, z. B. postalisch, einzureichen.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragFür Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, gibt es das Rechtsinstitut der Betreuung.
Sie können die Durchführung eines Betreuungsverfahrens beim zuständigen Betreuungsgericht online anregen.
Zuständig: Amtsgericht Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadtbibliothek Aschaffenburg
Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Über die Auswahl eines Flurstückes wird ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
Über den Datenverbund Abwasser Bayern (DABay) können Abgabepflichtige alle Anlagen gemäß VwVBayAbwAG zur Großeinleiter- und Niederschlagswasserabgabe online an die Kreisverwaltungsbehörde übermitteln. Zur Nutzung des digitalen Prozesses ist eine Registrierung notwendig.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung informiert online über viele Themen. Beratungstermine können online vereinbart und viele Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bequem von zu Hause erledigt werden.
Zuständig: Deutschen Rentenversicherung – Aschaffenburg
Die Deutsche Rentenversicherung bietet einige Berechnungsprogramme an. So können beispielsweise mit Hilfe der letzten Renteninformation der frühestmögliche, dee reguläre Beginn und die Höhe der Altersrente ermittelt werden.
Zuständig: Deutschen Rentenversicherung – Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-Antrag
Baubeginn online anzeigen
Beseitigung online anzeigen
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Kriterienkatalog – Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Nutzungsaufnahme online anzeigen
Teilbaugenehmigung online beantragen
Vorbescheid online beantragen
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
Bauantrag online – Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichenZuständig: Stadtbibliothek Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragDer Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigenVerfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um eine Immobilie in einzelne voneinander getrennte Wohneinheiten mit jeweils eigenem Zugang aufzuteilen. Ausgestellt wird die Bescheinigung durch die Baubehörde.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen die Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Aufteilung ihrer Immobilie in Eigentumswohnungen. Innerhalb eines Gebäudes erfolgt die bauliche Trennung durch die Decken und Wände der jeweiligen Wohnung (Abgeschlossenheit). Jede als abgeschlossen geltende Wohneinheit muss über einen eigenen abschließbaren Zugang, eine Küche und ein Badezimmer verfügen.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Der Europäische Berufsausweis (EBA) bietet ein vollelektronisches Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Ländern der EU und des EWR beim Wechsel zwischen EU-Staaten. Der EBA dient als elektronischer Nachweis, dass die Berufsqualifikation anerkannt wurde. Er berechtigt jedoch nicht automatisch zur Berufsausübung. Dafür müssen je nach Beruf weitere Kriterien erfüllt sein, wie z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).
Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und ggf. die Beantragung der Förderung online bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Der Antrag kann online wirksam gestellt werden und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Jobcenter Stadt Aschaffenburg, Agentur für Arbeit Aschaffenburg
Bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses kann die Übermittlung des amtlichen Grundstücksmarktberichts online beantragt werden. In dem Bericht wird der örtliche Immobilienmarkt beschrieben. Er enthält auch die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten für Sachverständige in der Immobilienbewertung.
Aufgabe des Grundstücksmarktberichtes ist es, die Umsatz- und Preisentwicklung in ihren regional unterschiedlichen Ausprägungen darzustellen und über das Preisniveau zu informieren. Der Grundstücksmarktbericht dient der allgemeinen Markttransparenz. Er basiert auf den Daten und Auswertungen der Kaufpreissammlung durch die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und ist als Ergänzung zu deren ortsbezogenen Marktberichten ausgelegt
Immobilienmarktberichte sind grundlegende Übersichten über das Marktgeschehen der bebauten und unbebauten Grundstücke, teilweise auch über die land- und forstwirtschaftliche Flächen.Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
KaVKA–42.BV Die Verordnung regelt Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb derartiger Anlagen mit dem Ziel, den Austrag von Legionellen-haltigen Aerosolen zu minimieren.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können.
Über den Kataster können Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme – 42. BImSchV) online angezeigt werden.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragDie Anwendung „Katasterauszug zur Bauvorlage“ stellt einen Bügerservice im Rahmen der eGovernment-Initiative der Bayerischen Staatsregierung dar. Damit können Bauherren direkt bei allen teilnehmenden Gemeinden einen Katasterauszug (welcher für Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist) erhalten.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Bürger*innen können dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht übermitteln.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragFür Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Wenn eine Person gesucht wird (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Power-User (z. B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien) können einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) nach Abschluss eines Vertrages online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragÜber das Mieterportal können Kunden Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihren aktiven Verträgen im Bereich Mietverhältnis mit der Stadtbau Aschaffenburg online abwickeln, Informationen rund um ihr(e) Vertragsverhältnis(se), ihre Wohneinheit(en) und das gesamte Wohnobjekt abrufen und mit der Stadtbau Aschaffenburg in Kontakt treten
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragDie Anmeldung von Teilnehmern für einen Lehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule erfolgt über das Bildungsmanagementsystem (BMS). Der Kommandant muss in BMS bestätigen, dass die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird über die Gemeinde und das Büro des Kreisbrandrates im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt an die Regierung weitergeleitet.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadttheater Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Wenn Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für eigene Interessen oder gewerbliche Aktivitäten in Anspruch genommen werden sollen, wird hierfür eine Sondernutzungserlaubnis benötigt, die online beantragt werden kann.
Der Antrag gelangt an das staatliche Bauamt und wird dort entsprechend weiterbearbeitet. In bestimmten Fällen einer Sondernutzung gibt es nähere Hinweise z. B. zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
Die Antragstellung erfolgt abhängig von der Art der Sondernutzung vollständig online. Ggf. müssen Anlagen als Dateien im PDF-Format hochgeladen werden.Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Funktionen: Anruf-Sammel-Transport (AST) bestellen, Fahrplanauskunft, Busstellen Informationen, Abfuhrtermine, Wartezeiten Recyclinghöfe, Smart Parking
Die Stadt Aschaffenburg versteht sich als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen und ist eine moderne innovative Verwaltung. Die Dienstleistungen der Stadt und ihrer Beschäftigten reichen von den klassischen Verwaltungsaufgaben über Tätigkeiten in den Bereichen Technik, Bauen oder Kultur bis hin zu Arbeiten im Sozial- und Erziehungswesen. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg können Sie sich ständig weiterentwickeln, Verantwortung übernehmen und aktiv die Zukunft unserer Stadt mitgestalten.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragInfomationen über die vielfältigen Jobangebote der bayerischen Landratsämter und Bewerbungsmöglichkeiten.
Zuständig: Landesratsamt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
UmweltAtlas Bayern
Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.
Mit dem Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern werden Information über Hochwassergefahren sowie vorläufig gesicherte und amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebieten veröffentlicht.Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragSie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuch nach Deutschland einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist hierfür zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: VHS Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Mit diesem Online-Dienst können Sie sich bei der Stadt Aschaffenburg an- bzw. ummelden.
Hinweise:
- Es sind ausschließlich Anmeldungen von der bisherigen in die künftige Haupt- oder alleinige Wohnung möglich. Der Status bereits bestehender Nebenwohnungen bleibt unverändert.
- Bei einem Umzug sollte die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
- Zur Beschleunigung des Anmeldeprozesses können Sie die Wohnungsgeberbestätigung hochladen.
Die Stadtbau Aschaffenburg bietet sicheren, bezahlbaren und vor allem familienfreundlichen Wohnraum in Aschaffenburg an. In deren Portfolio sind nicht nur öffentlich geförderte sondern auch frei finanzierte Wohnungen zu finden.
Bei Interesse an einem Angebot kann dem Link „Jetzt bewerben“ unter dem Exposé gefolgt und der Wohnungsinteressentenbogen online ausgefüllt werden.
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zum Online-AntragZuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zuständig: Stadt Aschaffenburg
Zentrale Onlineportale
Nicht fündig geworden? Wir arbeiten aktuell am Ausbau unserer Online-Dienste.
Manche unserer Dienste stehen bisher noch nicht als interaktives Webformular zur Verfügung. Unter Formulare auf unserer Website www.aschaffenburg.de finden Sie weitere noch nicht digitalisierte Dienste.
Sie vermissen einen Dienst oder sind der Meinung das ein bestimmter Dienst unbedingt digitalisiert werden müsste? Schreiben Sie uns an digital@aschaffenburg.de
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