Elektronische Kontaktmöglichkeiten

Gesetzlich sind wir verpflichtet, Ihnen alle Möglichkeiten der sicheren Kontaktaufnahme zu erläutern und zu ermöglichen. Untenstehend erklären wir verschiedene Optionen, aus denen Sie wählen können.

Wir weisen aber darauf hin, dass für Sie die meisten Vorteile bei der BayernID und dem angeschlossenen elektronischen Postkorb besteht. Die BayernID bietet Ihnen darüber hinaus zusätzlich die Möglichkeit Online-Dienste in Anspruch zu nehmen.

Kontakt zur Stadt Aschaffenburg über das „sichere Kontaktformular“ und den elektronischen Postkorb der BayernID.

Über das sichere Kontaktformular sowie den elektronischen Postkorb der BayernID können Sie sich datenschutzsicher an Ihre Behörde wenden. Sie können beispielsweise

  • Anträge
  • SEPA Mandate
  • Nachreichung von Unterlagen zu bestehenden Vorgängen

sicher übermitteln, auch einfache Fragestellung zu Vorgängen oder Anliegen können jederzeit über diesen Weg digital übermittelt und auch beantwortet werden. Sollten Sie eine elektronische Antwort erhalten wollen, müssen Sie dies im Kontaktformular bestätigen.

HINWEIS: Nicht alle Antworten können elektronisch übermittelt werden. Sie erhalten eine Antwort per Post.

Zum sicheren Kontaktformular

Kontakt zur Stadt Aschaffenburg per DE-Mail:

De-Mail bietet für alle Teilnehmer nicht nur den Vorteil der Rechtssicherheit und der Verbindlichkeit, sondern garantiert auch einen sehr hohen Schutz der Nachrichten und der darin enthaltenen Daten. Der Nachrichtentransport findet ausschließlich verschlüsselt statt.

  • Zwei Authentifizierungsniveaus
    Ein-Faktor-Authentisierung: Login per Nutzername und Passwort.
    Zwei-Faktor-Authentisierung: Login per Nutzername, Passwort und zusätzlichem Sicherheitsmerkmal – dadurch höheres Sicherheitsniveau.
  • Transportverschlüsselung
    Alle De-Mail Nachrichten sind während des Versandes nach modernsten Sicherheitskriterien verschlüsselt.
  • Integrierter Viren-Scan
    Die Anti-Schadsoftware prüft Ihre Dokumente oder die des Versenders auf schadhafte Inhalte.
  • Server ausschließlich in Deutschland in Hochsicherheits-Rechenzentren.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
    Besonders sensible Informationen können De-Mail Nutzer auch durchgängig verschlüsselt versenden.

Quelle: https://www.de-mail.info/

Unsere De-Mail Adresse: stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de-mail.de

Kontakt zur Stadt Aschaffenburg per E-Mail

Zur Kontaktaufnahme zu uns empfehlen wir grundsätzlich das sichere Kontaktformular.

Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet. Auch ist die Kommunikation über E-Mail aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit der Stadt Aschaffenburg nur in bestimmten Fällen zulässig. E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie uns per E-Mail schreiben, liegt daher allein bei Ihnen.

HINWEIS: Es werden nur folgende Formate zugelassen: PDF, xlsx usw. Links von Clouddiensten dürfen nicht geöffnet werden.

Wenn Sie an das Finanzamt eine Nachricht per E-Mail senden möchten, dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Soweit erforderlich können Sie per E-Mail-Angelegenheiten erledigen, für die ein einfaches Schreiben ausreicht, z.B.

  • einfache Mitteilungen, wie die Beantwortung von Rückfragen, Anmerkungen oder Anliegen
  • formlose Schreiben

Nicht per E-Mail erledigt werden können Angelegenheiten,

  • für deren Wirksamkeit das Gesetz die eigenhändige Unterschrift vorsieht (z.B. Steuererklärungen) oder
  • wenn absolute Sicherheit über die Person des Absenders bestehen muss (z.B. Anträge)

Die allgemeine Poststelle-Mailadresse lautet:

poststelle@aschaffenburg.de

Notwendige Absenderangaben

Ihr Anliegen kann nur dann schnellstmöglich bearbeitet werden, wenn wir Ihr Anliegen eindeutig zuordnen können. Geben Sie daher Ihren Namen, die Anschrift, Ihre Telefonnummer sowie falls vorhanden einen „Vorgangsnummer“ an.

Kontakt zur Stadt Aschaffenburg für andere Behörden – besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen ab 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Die Stadt Aschaffenburg verfügt über ein beBPo.